ETA-nahe Parteien werden künftig in Spanien nicht mehr kandidieren können. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg bestätigte am Dienstag das Verbot der linksnationalistischen Batasuna und ihrer Nachfolgeorganisationen. „Die Illegalisierung entspricht einer dringenden sozialen Notwendigkeit“, heißt es in dem Urteil, Folge einer Klage des separatistischen Lagers. Das Parteiengesetz aus dem Jahre 2002, das als Grundlage für das Verbot diente, habe nicht „das Ziel Ideen und Doktrinen zu verbieten, die den verfassungsmäßigen Rahmen in Frage stellen“ , sondern würde „die Freiheit und den Pluralismus mit dem Respekt vor den Menschenrechten in Einklang bringen“, heißt es weiter. Batasuna wird im Richterspruch ausdrücklich als „Instrument der terroristischen Strategie ETAs“ bezeichnet.
„In unserem Land wird es in den Institutionen nie wieder Parteien geben, die die Gewalt verteidigen“, erklärte der spanische Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba sichtlich zufrieden. Auch die sich seit Mai im Amt befindende erste, nicht-nationalistische, baskische Regierung unter dem Sozialisten Patxi López begrüßte das Urteil. Es sei ein „wichtiger Schritt im Kampf gegen den Terrorismus“.
Von der gemäßigten Baskisch Nationalistischen Partei (PNV) gab es bisher keine Stellungnahme. Man müsse das Urteil erst noch genauer studieren, hieß es. Die PNV hatte seit dem Verbot von Batasuna im März 2003 immer wieder beklagt, dass Spaniens Demokratie nicht gefestigt sei, da „nicht alle Basken ihre Option wählen“ könnten. Zuletzt hatte die PNV behauptet, sie habe nur deshalb die baskische Autonomieregierung an die Sozialisten verloren, weil die Linksnationalisten von den Wahlen ausgeschlossen waren. Die Nationalisten gingen soweit, das Parteiverbot als „Strategie der Madrider Regierung“ zu bezeichnen, um die PNV-Regierung zu stürzen. Jetzt erwarten die Nicht-Nationalisten eine Entschuldigung für diese Aussagen.