Ermittlungsrichter José Castro sieht „mehr als genug Indizien“, um Spaniens Infantin und Schwester des neuen Königs Felipe VI. Cristina de Borbón y Grecia als erstes Mitglied der Königsfamilie auf die Anklagebank zu setzten. Der Ermittler am Gericht in Palma de Mallorca legte am Mittwoch den Abschlussbericht seiner vierjährigen Untersuchung gegen den Ehemann Iñaki Urdangarín der Infantin sowie 32 weitere Personen vor. 16 werden jetzt als ausreichend verdächtig bewertet, um gegen sie ein Verfahren wegen der Machenschaften des Instituts Nóos, ein Unternehmen im Besitz von Urdangarín, zu eröffnen.
Unter den übrigen Beschuldigten befinden sich der Geschäftspartner Urdangaríns, Diego Torres, dessen Ehefrau Ana María Tejeiro, sowie der ehemalige Präsident der Balearen Inseln Jaume Matas und mehrere hohe Vertreter seiner Regierung.
Infantin Cristina wird der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche beschuldigt. Urdangaríns Liste ist um einiges länger. Er soll sich außerdem des Amtsmissbrauchs, der Fälschung von Dokumente, der Veruntreuung öffentlicher Gelder, des illegalen Lobbyismus und des Betrugs schuldig gemacht haben. Sein als allgemeinnützig angemeldetes Institut Nóos soll insgesamt über sechs Millionen Euro von Regional- und Lokalverwaltungen für die Vorbereitung verschiedener Events kassiert haben, ohne dafür die entsprechenden Gegenleistungen erbracht zu haben. Über ein breites Netz an Scheinfirmen gelangten mindestens 1,2 Millionen Euro auf die Konten des Paares Urdangarín – Borbón. Dazu bedienten sich die beiden einer weiteren Firma mit dem Namen Aizoon. Diese gehörte jeweils zur Hälfte den beiden Eheleuten.
Die Infantin beglich private Ausgaben, bis hin zu Tanzkursen und Parkgebühren mittels einer Kreditkarte von Aizoon. Sie sei deshalb für den Steuerbetrug des Unternehmens – über 300.000 Euro – ebenso mitverantwortlich wie für die Wäsche der Gelder, die über die entsprechenden Konten flossen.“Es liegen mehr als genug Indizien vor, das Cristina von Borbón und Griechenland dabei beteiligt war, indem sie sich zum einen bereicherte und zum anderen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellte, damit ihr Ehemann dies tun konnte“, heißt es in der Anklageschrift.
Die Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, die der Regierung in Madrid untersteht, sieht kein Indizien gegen die Infantin und wird gegen den Entscheid von Richter Castro Widerspruch einlegen. Auch Cristinas Anwalt Miguel Roca, einer der sieben Väter der spanischen Verfassung von 1978, geht in Berufung. Seine Verteidigungsstrategie: Die Infantin habe ihrem Mann aus Liebe blind vertraut und sei deshalb unschuldig./Foto: OEA-OAS