© 2010 Reiner Wandler

Sexismus als Geschäftsmodell

„Zwei Titten erreichen mehr als zwei Karren“, heißt ein spanisches Sprichwort. So manche Diskothek macht sich dies zu eigen. Nackte Frauen zieren Plakate für Rockkonzerte. Brüste versteckt hinter einem Kopfhörer laden zur Party. Das A des Logo des Clubs Arco im zentralspanischen Ciudad Real zeigt die Silhouette einer Frau mit über den Kopf zusammengebunden Händen und einem bis zu den Knien heruntergerutschten Tanga. Dies sei „eine zur Schaustellung des weiblichen Körpers ohne jeglichen Bezug zum Produkt“, beschwert sich Spaniens Gleichstellungsstelle. Doch die Clubs und Diskotheken machen weiter. Sexismus ist gut fürs Geschäft.

Jetzt musste in einem Dorf bei Madrid gar die Polizei eingreifen. Denn der Club El Skándalo ging noch einen Schritt weiter. „Lust auf ein gutes Fest mit guten Frauen? Wir warten auf Euch, begeistert und geil“, stand vergangenen Woche auf einem Plakat zu lesen. Als besonderer Reklameknüller für die Wiedereröffnung nach längerer Pause, kündigte El Skándalo die „Versteigerung einer Frau“ an. Die Polizei untersagte das Fest. Da half es auch nichts, dass der Clubbesitzer angab, es habe sich nur um eine Prostituieterte gehandelt, die einen Kunden beglücken sollte.

Auch eine Diskothek in der Mittelmeerstadt Valencia ließ sich etwas Besonderes einfallen, um den Saal zu füllen. Dieses Mal richtete sich die Werbung an die Frauen. Unter allen Anwesenden wurde eine Brustvergrößerung verlost.

Eine Diskothek im südspanischen Granada machte vor einem Jahr ebenfalls Schlagzeilen. „Wenn du eine alleinstehende Frau bist, versteigere dich. Wenn du alleinstehender Mann bist, biete mit“, lautete der Werbespruch für einen Diskonachmittag für Minderjährige. Die Jungs bekamen mit ihrer Eintrittskarte einen Bündel Monopolygeldscheine. Die Mädels gaben auf dem Laufsteg ihre Reize zum Besten, bevor sie versteigert wurden. Danach wurden Käufer und Verkaufte in der Ehrenloge zur Limo eingeladen, „um sich näher zu kommen“.

Der Club wurde angezeigt – und freigesprochen. Der Richter sah in der Versteigerung von Minderjährigen keinen Verstoß gegen gültiges Recht.

Was bisher geschah: