Es ist ein schwerer Schlag für Spaniens Justiz. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) fordert die sofortige Freilassung des ehemaligen katalanischen Vizeregierungschefs Oriol Junqueras sowie der beiden Aktivisten Jordí Sànchez, Ex-Vorsitzender der Katalanischen Nationalversammlung (ANC), und Jordi Cuixart, Vorsitzender des Kulturvereins Òmnium Cultural.
Die drei sitzen seit ein ein halb Jahren in Zusammenhang mit der Abhaltung eines von Madrid untersagtem Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober 2017 in Untersuchungshaft und stehen derzeit mit neun weiteren Unabhängigkeitspolitikern vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens in Madrid. Sie werden der „Rebellion“ und des „Aufstandes“ beschuldigt. Junqueras drohen bis zu 25 Jahren Haft, Sánchez und Cuixart bis zu 17 Jahren.
Die Arbeitsgruppe aus fünf unabhängigen Experten, die vom Hohen Kommissar für Menschenrechte (UN Human Rights) abhängt, fordert ausserdem eine Entschädigung für die Betroffenen. Der Fall war im Februar 2018 vom internationalen Anwalt und ehemaligen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson, der Arbeitsgruppe vorgelegt worden. Emmerson sieht in der Haft einen Verstoß „gegen demokratische Grundsätze“.
„Die strafrechtliche Anklage soll Sanchez, Cuixart und Junqueras wegen ihrer politischen Ansichten zur Unabhängigkeit Kataloniens unter Druck setzen und sie daran hindern, diese weiterhin auf politischer Ebene zu vertreten“, heisst es im Spruch der Arbeitsgruppe. Die Untersuchungshaft sei deshalb als „willkürlich“ anzusehen. Die Betroffenen hätten nur das Recht auf Versammlungs-, Demonstrations- und Meinungsrecht in Anspruch genommen.
Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass die für eine Anklage der „Rebellion“ oder des „Aufstandes“ notwendige Gewalt „nicht existent“ sei. Die Beweise, die den Rebellionsvorwurf unterstreichen sollen, seien nicht „überzeugend“. Die Haft verstoße damit gegen die Menschenrechtscharta.
Der Spruch ist nicht bindend. Die spanische Regierung gab bekannt, der Forderung nach Freilassung der drei nicht nachzukommen. Das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof steht kurz vor dem Abschluss. Die Staatsanwaltschaft hält an den Vorwürfen der „Rebellion“ und des Aufstandes“ fest. Sie fordert weiterhin bis zu 25 Jahre Haft und verlangt ausserdem, dass die Betroffenen im Falle einer Verurteilung mindestens die Hälfte der Strafe absitzen müssen, bevor sie Antrag auf Hafterleichterung stellen können. Mit dem Urteil ist frühestens nach der Sommerpause zu rechnen.