© 2014 Reiner Wandler

Wessen Kirche ist die Kirche?

mezquita

Ein UNESCO-Weltkulturerbe sorgt für Schlagzeilen. Wem gehört die Moschee-Kathedrale im südspanischen Córdoba, der Katholischen Kirche, oder der Allgemeinheit? Darüber streiten sich die andalusische Regionalregierung und das Bistum der Stadt, die einst im Mittelalter eines der wichtigsten Zentren des damals muslimischen Spaniens war.

Die 22.000 Quadratmeter große Moschee aus dem 8. Jahrhundert mit einer Kathedrale im Zentrum des Gebäudes aus dem 16. Jahrhundert, hatte bis 2006 keinen offiziellen Besitzer. Dann ließ das Bistum von Córdoba den Gebäudekomplex für eine Gebühr von 30 Euro ins Grundbuchamt eintragen. Rund 140.000 Bürger unterschrieben seit Mitte Februar eine Petition, das historische Bauwerk zurück in Gemeineigentum zu überführen. Die sozialistische Regionalregierung Andalusiens prüft rechtliche Schritte um das zu erreichen.

„Die Moschee-Kathedrale gehört den Bürgern. Sie ist ein Kulturgut, nationales Monument und Weltkulturerbe. Jedwede private Aneignung ist deshalb rechtlich nicht haltbar, denn es handelt sich um ein öffentliches Gut“, heißt es in dem Manifest „Retten wir die Moschee von Córdoba“, das selbst von bekannten Künstlern, wie den beiden Schriftstellern Antonio Muñoz Molina oder Antonio Gala sowie dem Architekten Norman Forster unterzeichnet wurde.

Es ist der vorläufige Höhepunkt im Streit um ein Gesetz aus dem Jahre 1996. Die damals unter der konservativen Regierung von José María Aznar verabschiedete Reform ermöglicht es den Bischöfen seither Tausende Kirchen, Kathedralen, Pfarrhäuser, ja selbst Garagen, Schulen und Grundstücke im Grundbuchamt eintragen zu lassen, die bisher als Gemeineigentum galten. Denn Jahrhundertelang waren die Tempel nicht im Grundbuchamt vermerkt, die Gemeindemitglieder sorgten für ihren Unterhalt und für fällige Renovierungsarbeiten. Nicht nur in Córdoba, in vielen Dörfern regt sich Widerstand Das Privileg der Ersteinschreibung ins Grundbuchamt stand bis zur Reform nur dem Staat und den Gemeindeverwaltungen zu. „Die Katholische Kirche geniest Privilegien, die eher zum vordemokratischen Regime passen, als zu einem nichtkonfesionellen Staat“, beschwert sich der Kirchenrechtler Alejandro Torres.

In Córdoba geht es um Millionen. Alleine im vergangenen Jahr zählte die Moschee-Kathedrale 1,4 Millionen Besucher. Die Kirche als offizieller Besitzer verlangt 8 Euro als „Spende“. Eintritt darf für Kultgebäude laut Gesetz nicht verlangt werden. Doch wer sich weigert zu bezahlen, darf den Temple nicht betreten. Die „Spenden“ sind steuerfrei.

Das Bistum in Córdoba tut alles, um das muslimische Erbe des Gebetshauses vergessen zu machen. Im offiziellen Pamphlet, das den Besuchern ausgehändigt wird, ist kaum von der Moschee die Rede. Es habe einen „islamischen Eingriff“ ins Bauwerk gegeben und nicht umgekehrt. Führungen in der Kathedrale – das Wort Moschee wurde vom Bistum aus dem Namen gestrichen – dürften nur diejenigen veranstalten, die von kirchlicher Seite eine Genehmigung erhalten haben. Dazu ist ein dreijähriger Kurs über christliche Kunst und Kultur, sowie eine Prüfung nötig.

Der Zutritt zur Moschee-Kathedrale wird von privaten Wachleuten kontrolliert. 2010 wurden acht junge Muslime aus Österreich von dem Wachmännern daran gehindert vor der Mihrab zu beten. Dies ist, so die Auflagen des Bischofs, verboten. Es kam zu Handgreiflichkeiten und zur anschließenden Verhaftung der acht. Ein Richter sprach die Betroffenen frei. Das Gebetsverbot für Muslime sei nicht rechtmässig. /Foto: truusbobjantoo

Was bisher geschah: