Es ist wieder ruhig geworden um María Luisa Muñoz Díaz, die vor drei Jahren für Schlagzeilen sorgte. Die heute 56-jährige Romafrau gewann damals vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen langjährigen Rechtsstreit gegen den spanischen Staat. Die Rentenversicherung hatte sich geweigert ihr die Witwenrente zu bezahlen. Denn „La Nena“ – wie ihre Freunde die Mutter von sechs Kindern nennen – war weder kirchlich getraut, noch hatte sie vor dem Standesamt ihr Ja-Wort gegeben.
Sie verheiratete sich in jungen Jahren nach dem Ritual ihrer Ethnie und lebten das, was sie unter Ehe versteht: „Treue, Kinder und eine Hochzeitsfeier im Kreise der Unseren“, erklärte Muñoz vor Gericht immer wieder. Als ihr Mann starb, weigerte sich die Sozialversicherung die Witwe als solche anzuerkennen. Neun Jahre zog Muñoz Díaz von Gericht zu Gericht. Schließlich musste Spanien der Blumenverkäuferin aus Madrid 75.000 Euro nachbezahlten und ihr fortan monatlich die Rente überweisen
Doch trotz des Urteils im Falle „La Nena“ wurde die Rechtslage nicht geändert. Die 800.000 Roma in Spanien werden sozial diskriminiert. Nur zwei von zehn Roma-Kindern haben einen Schulabschluss. Die Minderheit ist überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Krise verschärft diese prekäre Lage noch. Das Komitee für nationale Minderheiten des Europarates forderte Spanien im November auf, „so schnell wie möglich“ ein Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden.