Spaniens Justiz darf künftig schwere Menschenrechtsverletzungen sowie Völkermord im Ausland nur noch in Ausnahmefällen verfolgen. Eine breite Mehrheit von 341 gegen zwei Stimmen aus regierenden Sozialisten, der konservativen Opposition sowie gemäßigten Nationalisten stimmte am Donnerstag für eine Beschränkung des seit 1996 gültigen Strafgesetzbuches, das erstmals die Zuständigkeit der spanische Gerichte für Menschenrechtsverletzungen und Völkermord überall auf der Welt festgeschrieben hatte. Jetzt dürfen die spanischen Richter nur noch dann tätig werden, wenn sich unter den Opfern Spanier befinden oder wenn die Täter in Spanien leben. Die bereits anhängigen Verfahren werden weitergeführt.
Der wohl bekannteste Fall war die Verfolgung des ehemaligen chilenischen Diktators Augusto Pinochet durch den spanischen Richter Baltasar Garzón 1998. Pinochet wurde dank eines internationalen Haftbefehls in London unter Hausarrest gestellt. Erst als Chile zusicherte, ihn zu Hause abzuurteilen, wurde er in seine Heimat überstellt.
Verurteilt wurde unter dieser Rechtsklausel bisher lediglich ein Angeklagter, der Marineoffizier Rodolfo Scilingo aus Argentinien. Derzeit bearbeitet der oberste spanische Strafgerichtshof 10 Fälle, zum Beispiel gegen die US-Armee wegen Folter und Entführung in Guantánamo sowie wegen des Todes eines spanischen Kameramanns im Irakkrieg. Beide Fälle wären auch weiterhin möglich, da sich unter den Opfern Spanier befinden. Aber Ermittlungen wie das laufende Ermittlungsverfahren gegen die israelische Armee wegen Völkermord in Gaza oder das gegen die Regierung Chinas wegen der Besetzung Tibets und der Verfolgung der Religionsgemeinschaft Falun Gong wird es nicht mehr geben. Solche Verfahren hatten immer wieder zu diplomatischen Unstimmigkeiten geführt. Dies ist wohl mit einer der wichtigsten Gründe für die Gesetzesänderung.
Die Richter am obersten Gerichtshof erklärten in den letzten Tagen immer wieder gegenüber spanischen Medien, dass sie mit der Reform nicht einverstanden sind. Spanien sei „Pionier“ auf dem Feld der universellen Gerichtsbarkeit gegen Menschenrechtsverletzungen und Völkermord. Die Reform sorge für „Straffreiheit für solche Delikte“, zitiert die Agentur Europa Press Mitglieder des Führungsgremiums am Obersten Gerichtshof.
„Die Botschaft ist klar: Spanien kümmert sich mehr darum, bestimmte, mächtige Regierungen nicht zu verärgern, als darum, die Straffreiheit, die die Verbrecher genießen, zu beenden“, heißt es in einem gemeinsamen Kommuniqué von sieben Organisationen, darunter Amnesty International, Human Rights Watch sowie die beiden großen spanischen Gewerkschaften CCOO und UGT.