Marokkos Frauenbewegung hat einen wichtigen Sieg errungen. Am Mittwoch Abend stimmte das Parlament in Rabat für die Abschaffung des Paragraphen 475 des Strafgesetzbuches. Dieser sah Straffreiheit für Vergewaltiger vor, wenn diese ihre minderjährigen Opfer nach der Tat heiraten. Der Parlamentsantrag wurde einstimmig angenommen wurde, nachdem die islamistische Regierung der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (PJD) von Premier Abdelaziz Benkirane ihren Widerstand gegen eine Gesetzesänderung aufgab. Viele Familie hatten bisher der Zwangsheirat zugestimmt, um den Ruf ihrer Tochter und damit die Ehre der Familie zu retten.
Die Gesetzesreform ist die Folge der Proteste, zu denen es vor knapp zwei Jahren kam, als sich die 16-jährige Amina el-Filali nach einer Vergewaltigung und anschließender Zwangsheirat mit dem Täter, einem jungen Mann aus der unmittelbaren Nachbarschaft, das Leben nahm. Amina schluckte am 10. März 2012 Rattengift. Tausende gingen auf die Straße. Internationale Menschenrechtsorganisationen unterstützten die Proteste. Vor der Parlamentssitzung vom Mittwoch hatte die Internetplattform Avaaz rund eine Million Unterschriften gegen den Artikel 475 gesammelt.
„Heute kann Amina el-Filali endlich in Frieden ruhen“, erklärte die Abgeordnete der Partei Authentizität und Moderne (PAM), Khadija Rouissi. Für Amnesty International ist der Parlamentsbeschluss „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ – „Aber es ist erst ein Anfang“, mahnt die Sprecherin der Organisation in London, Hassiba Hadj Sahraoui.
In Marokko wurden laut Familienministerium sechs Millionen Frauen – bei 34 Millionen Einwohnern – Opfer von Gewalt. Mehr als die Hälfte in der Ehe. „Es ist an der Zeit, Gesetze zu machen, die die Überlebenden von Vergewaltigungen schützen“, erklärt Sahraoui angesichts dieser Zahlen.
Amnesty International fordert, dass nicht nur psychische Gewalt bestraft wird, sondern auch der physische Druck, der zu sexuellen Handlungen führt. Dies sei vor allem zum Schutz von Frauen in der Ehe notwendig. Außerdem dürfe es – wie bisher im Gesetz vorgesehen – bei der Strafverfolgung des Vergewaltigers keine Rolle spielen, ob das Opfer noch Jungfrau sei oder nicht. Für Amnesty International und marokkanische Frauenrechtsgruppen stützt sich das Strafrecht des Königreiches von Mohamed VI. zu stark auf Definitionen wie „Ehre“ und „Anstand“. „Frauen und Mädchen haben grundlegende Rechte, und diese können nicht anhand von Jungfräulichkeit, materiellem Status oder der familiären Situation definiert werden“, sagt Sahraoui. Vergewaltigungsopfer laufen in Marokko Gefahr, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden. Denn das Gesetz stellt außerehelichen sowie gleichgeschlechtlichen Sex unter Strafe.
Ein weiteres Problem, auf das Frauenorganisationen in Marokko immer wieder hinweisen, ist die Verheiratung minderjähriger Frauen. Zwar setzt das 2003 reformierte Familiengesetz ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren fest, doch erteilen Richter Ausnahmegenehmigungen. Dies betrifft laut Amnesty International rund 40.000 Mädchen pro Jahr./Foto: Rip Amina