© 2007 Reiner Wandler

Schwulenhatz in Marokko (2)

In Marokko wurden am Montag sechs Männer wegen homosexueller Handlungen zu mehrmonatigen Haftstafen verurteilt. Das machte jetzt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) bekannt. Die sechs wurden für schuldig befunden, am 19. November an einer „schwulen Hochzeit“ in der Kleinstadt Ksar el Kebir teilgenommen zu haben. Dabei tanzten Männer mit Männern und es wurde Alkohol ausgeschenkt. Das Fest hatte auch außerhalb von Marokko für Aufsehen erregt, nachdem bei Youtube ein Video eingestellt wurde, in dem ein Mann zu sehen war, der im traditionellen Hochzeitskaftan tanzte. Schnell wurden homophobe Videos mit Hilfe des Bildmaterials zusammengeschnitten und ebenfalls bei Youtube veröffentlicht. Im islamistisch-regierten Ksar el Kebir gingen Hunderte von aufgebrachten Menschen auf die Straße. Sie griffen das Lokal an, in dem das Fest abgehalten worden war. Wieder lief die Kamera mit. (siehe früheren Beitrag)

Die sechs jetzt Verurteilten – im Alter zwischen 20 und 61 Jahren – waren nur wenige Tage nach dem Fest festgenommen worden. Ihnen wurde jetzt der Paragraph 489 des marokkanischen Strafgesetzbuches zum Verhängnis. Dort werden „strafbare und unnätürliche Akte zwischen Individuen gleichen Geschlechts“ unter Strafe gestellt. Drei der Angeklagten müssen für sechs Monate hinter Gitter, zwei weitere für zwei Monate. Der sechste Mann erhielt gar eine zehn-monatige Haftstrafe. Ihm wurde ein weiteres schweres Delikt zum Verhängnis. Er hatte Alkohol verkauft. Der Artikel 489 belegt homosexuelle Handlungen mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro.

Der Anwalt der Verurteilten, Abdealaziz Nouaydi aus Rabat, hatte vergeblich auf Freispruch plädiert. Es sei schließlich zu keinen sexuellen Handlungen gekommen, vertrat er. Nach der Hetzkampagne im Internet und in der marokkanischen Presse, sowie den Übergriffen auf das Lokal fürchtet Anwalt Nouaydi um die Sicherheit seiner Mandanten im Gefängnis.

HRW fordert die sofortige Aufhebung des Urteils und die Freilassung der Betroffenen. „Die Männer sind für ein Verhalten hinter Gitter, das zwischen Erwachsenen mit gegenseitigem Einverständnis stattfand. Es steht keiner Regierung zu, so etwas zu kriminalisieren“, beschwert sich die Ressortleiterin der Menschenrechtsorganisation für Nord-Afrika und den Mittleren Osten, Sarah Leah Wilson. Die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit der sechs Männer sei erheblich verletzt worden./ Foto: YouTube

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