© 2010 Reiner Wandler

Nur wer Arbeit hat ist erwünscht

Spanien versteht sich nicht als Einwanderungsland. Das erkennt schnell, wer nach der Integrationspolitik fragt. Diese ist Zuständigkeit des Arbeits- und Immigrationsministerium und wird dort von einer Generaldirektion, die wiederrum der Staatssekretärin für Immigration untersteht, betreut. Das niedrige Profil ist kein Zufall. Denn in Spanien dreht sich alles, was mit Immigranten zu tun hat um die Arbeit.

Wer eine Arbeitserlaubnis und einen Job hat, bekommt die Aufenthaltsgenehmigung verlängert. Wer arbeitslos wird – wie derzeit 400.000 Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern – bekommt keine neue Residencia. Er muss gehen, oder sich als Illegaler durchschlagen. Immigranten in Spanien leben deshalb ständig mit der Angst, in die Illegalität abzurutschen.

Die Schätzung der Zahl der „sin papeles“ belaufen sich deshalb seit Jahren auf rund eine Million Menschen. Auch großangelegte Legalisierungskampagnen zeigen nur kurzzeitig Wirkung. Der sozialistische Regierungschef José Luis Rodríguez Zapatero will die Bestimmungen jetzt leicht ändern. Künftig sollen arbeitslose Immigranten im Land bleiben dürfen, falls ihr/e LebenspartnerIn einen Job hat. Sind beide arbeitslos, müssen beide gehen.

Nur ein Schlupfloch kennt das spanische Ausländergesetz. Wer nachweisen kann, dass er seit mindestens zwei Jahren im Land ist und – wenn auch illegal – arbeitet, kann wegen „Verwurzelung in der Arbeitswelt“ Papiere beantragen. Und als „sozial verwurzelt“ gilt, wer sich drei Jahre als Illegaler in Spanien durchgeschlagen hat. Auch er kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen – allerdings nur, wenn er nachweisen kann, dass er mit den Papieren in der Hand einen Arbeitsplatz sicher hat.

Was bisher geschah: