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Verfassungsgericht verbietet Referendum

Madrid fährt alles auf, was die Justiz zu bieten hat, um die Pläne der katalanischen Regierung, am 1. Oktober ein Unabhängigkeitsreferendum abzuhalten, zu stoppen. Das Verfassungsgericht erklärte in der Nacht vom am Donnerstag auf Freitag auf Antrag der konservativen Regierung von Mariano Rajoy ein entsprechendes Gesetz für ungültig. Es war nur einen Tag zuvor vom katalanischen Parlamentes verabschiedet worden. Das Verfassungsgericht warnt die Bürgermeister in Katalonien, dass die Unterstützung des Referendums eine Straftat darstellen würde.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die katalanische Regierung und gegen die Vertreter im Präsidium des Autonomieparlaments des Regierungsbündnisses „Gemeinsam für das Ja“ (JxSí) und der antikapitalistischen CUP. Sie hatten das Gesetz zur Durchführung des Referendums sowie ein „Gesetz zum juristischen Übergang“ ins Parlament eingebracht. Für Generalstaatsanwalt José Manuel Maza  ist dies eine Straftat, da sie wohlwissend um die Verfassungswidrigkeit der beiden Gesetze für deren Verabschiedung gesorgt hätten. Ausserdem kündigte der der Generalstaatsanwalt an, Polizei nach Katalonien zu schicken, falls am 1. Oktober dennoch Urnen aufgestellt werden.

Die Befürworter der Unabhängigkeit lassen sich nicht aufhalten. Parallel zur Sitzung des Verfassungsgerichtes über das Gesetz des Referendums brachte Puigdemonts JxSí und die CUP das „Gesetz zum juristischen Übergang“ auf den Weg. Das Autonomieparlament debattierte bis in die Nacht hinein. Schließlich wurde das Gesetz – eine Art Übergangsverfassung für die Zeit nach der Volksabstimmung, angenommen. Ein Großteil der Opposition verließ den Plenarsaal aus Protest. Die Regierung in Madrid zieht auch gegen dieses Gesetz vor das Verfassungsgericht.

Der Präsident der katalanischen Autonomieregierung Carles Puigdemont unterzeichnete das Gesetz zur Durchführung der Volksabstimmung und forderte die Bürgermeister Kataloniens auf, binnen 48 Stunden mitzuteilen, ob und welche Örtlichkeiten sie als Wahllokal zur Verfügung stellen werden. Mehr als die Hälfte der Gemeinden hätten bereits mitgeteilt, dass sie das Referendum abhalten werden, so die katalanische Autonomieregung. Mehr als 16.000 Freiwillige hätten sich eingeschrieben, um am 1. Oktober die Wahl abzuhalten. Die im Ausland lebenden Katalanen wurden angeschrieben, um ihnen mitzuteilen, dass sie am Referendum teilnehmen können. Das katalanische Regionalfernsehen strahlt einen Werbespot aus, der zur Teilnahme am Referendum aufruft.

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