© 2014 Reiner Wandler

Europa erklärt spanische Zwangsräumungsverfahren für rechtswidrig

L1214527

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) erklärt zum zweiten Mal Teile das spanische Gesetz zur Zwangsräumung von schuldigen Wohnungseigentümern für ungültig. Bereits im März 2013 hatte der gleiche Gerichtshof das Paragraphenwerk für nicht vereinbar mit dem europäischen Verbraucherschutz angesehen. Das Gesetz wurde daraufhin reformiert. Doch das genügt den Luxemburgern nicht.

Der Gerichtshof der Europäischen Union war von einem Gericht im ostspanischen Castellón angerufen worden, er möge doch bitte einen umstrittenen Aspekt des Gesetzes überprüfen. Dort heißt es, dass im Falle eines Urteils zugunsten des Schuldners – und gegen die Bank – das Kreditinstitut das Recht auf Berufung hat. Geht das Urteil gegen den Schuldner und für eine Räumung aus, besteht kein Widerspruchsrecht. Das verstoße ganz klar gegen die Verbraucherschutznormen, die die Europäische Union vor 20 Jahren erlassen habe, sowie gegen die europäischen Grundrechte.

In Spanien wurden seit Beginn der Krise 2008 rund 500.000 Wohnungen und Gewerberäume zwangsgeräumt. Sie fallen an die Bank zurück. Ist die Immobilie mittlerweile durch den Preisverfall weniger wert, als noch an Kredit aussteht, sitz der Schuldner auf der Straße und muss dennoch weiter abbezahlen.

Bereits im März vergangenen Jahres hatte der EuG das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen für unrechtmäßig erklärt. Damals ging es um einen Schuldner, der von der Polizei aus der Wohnung geschmissen wurde, obwohl noch ein Verfahren gegen die Sparkasse Catalunya Caixa lief. Der Schuldner klagte, weil der Kreditvertrag seiner Ansicht nach missbräuchliche Klauseln enthielt. Beide Verfahren – das der Zwangsräumung und das der Vertragsüberprüfung – sind nach spanischen Recht voneinander unabhängig. Die Räumung wird durch die Klage gegen die Bedingungen des Kreditvertrags nicht aufgeschoben. Ist die Wohnung erst einmal zurück in den Händen der Bank, wird dies auch im Falle eines siegreichen Klage gegen den Vertrag nicht rückgängig gemacht. Das Urteil aus Luxemburg bewirkte, dass die Räumungen von den Richtern aufgeschoben werden muss, bis auch das zweite Urteil rechtskräftig ist.

„Einmal mehr hat sich die Regierung lächerlich gemacht“, heißt es in einer Erklärung der Vereinigung der Betroffenen der Wohnungskredite (PAH). Das Urteil zeige den Willen der Regierung „den Privilegien der Banken gegen die Bürgerrechte in Schutz zu nehmen.“ Die PAH fordert seit Jahren ein Gesetz, das Banken verpflichtet, die Schulden zu erlassen, sobald der Schuldner seine Wohnung zurückgibt.

Was bisher geschah: