© 2007 Reiner Wandler

11-M: Das Urteil

Das Urteil gegen die 28 Angeklagten wegen der Bombenanschläge auf die Pendlerzüge in Madrid am 11. März 2004 endete mit einem überraschenden Freispruch für Rabei Osman el Sayed und sechs weiteren Angeklagten. Osman el Sayed sollte laut Staatsanwaltschaft der geistige Hintermann der Islamistenzelle von Madrid sein. Das Gericht unter Vorsitz von Javier Gómez Bermúdez wollte dies nicht nachvollziehen. Nur drei, anstatt wie von der Staatsanwaltschaft geforderte acht, Angeklagten wurden zu Strafen zwischen 34.000 und 43.000 Jahren Haft verurteilt und damit des 191-fachen Mordes sowie des mehr als 1.800-fachen Mordversuchs für schuldig befunden. Die anderen Hauptangeklagten wurden wie Osman el Sayed von Urheberschaft oder Planung der Anschläge freigesprochen, müssen aber wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hinter Gitter. Der Rest der Beschuldigten erhielt Haftstrafen in unterschiedlicher Höhe. Den Opfer wurde eine Entschädigung zwischen 30.000 und 1,5 Millionen Euro zugesprochen, die die drei Hauptverurteilten zu zahlen haben.
Bei den verurteilten Haupttätern handelt es sich um den Spanier José Emilio Suárez Trashorros, der den Sprengstoff aus einem Bergwerk im nordspanischen Asturien entwendete und an die Islamistenzelle verkaufte, sowie um die beiden Marokkaner Jamal Zougam und Othman el Gnaoui. Sie wurden der bei der direkten Tatbeteiligung für schuldig befunden. Sieben weitere Autoren des Massaker sprengten sich drei Wochen nach dem Attentat in einem Madrider Vorort in die Luft, um sich der Verhaftung zu entziehen.

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